Beratung

ENNI-Meldefrist: Wir bieten Unterstützung

Die Düngebedarfsermittlung, die Dokumentation der Düngung und die betriebliche 170 kg N-Obergrenze für das Düngejahr 2024 müssen bis 31.03.2025 über das ENNI-Portal der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gemeldet werden. Meldepflichtig sind alle Betriebe ab 15 ha, die mehr als 50 kg N/ha und Jahr, sowie mehr als 30 kg P2O5/ha und Jahr düngen. Gerne sind wir Ihnen […]

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Neue GAP-Pflicht: Fachkraft für Arbeitssicherheit

Ab 1.1.25 gilt für GAP-Betriebe die „soziale Konditionalität“ und damit unter anderem die Pflicht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) vorweisen zu können. Dies betrifft Betriebe ab mindestens einem geringfügig beschäftigten Mitarbeiter. Das heißt: Verstößt ein Betrieb gegen diese Auflage und hat keine FASI, droht eine Prämienkürzung! Der Maschinenring bietet Ihnen die Übernahme dieser Arbeit in Zusammenarbeit mit

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LUFA Annahmestelle

Der Maschinenring Hannover-Land e.V. ist seit einigen Jahren LUFA Probenannahmestelle. In unserer Geschäftsstelle in Otternhagen können Sie Ihre selbstgezogenen Proben für die LUFA  abgeben. Eine Abgabe in Stolzenau ist ebenfalls möglich! Dies gilt auch für Futter- und Wasserproben. Die Proben können innerhalb der Geschäftszeiten von 8:00 bis 16:00 Uhr angeliefert werden. Die Abholung der LUFA

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Jetzt an Nmin-Proben für das Frühjahr denken!

In den roten Gebieten sind Nmin-Proben im Frühjahr verpflichtend zu ziehen. Sie müssen jedoch nicht jeden einzelnen Schlag beproben, sondern können Bewirtschaftungseinheiten bilden (nach Kultur, Bodenart etc.). Beachten Sie bitte, dass es verschiedene Beprobungszeiträume gibt: Winterrungen ab 01.01.2024 frühe Sommerungen ab 15.02.2024 späte Sommerungen ab 15.03.2024 Gerne können Sie uns mit dem Ziehen der Proben

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Jetzt an Nmin-Proben für das Frühjahr denken!

In den roten Gebieten sind Nmin-Proben im Frühjahr verpflichtend zu ziehen. Sie müssen jedoch nicht jeden einzelnen Schlag beproben, sondern können Bewirtschaftungseinheiten bilden (nach Kultur, Bodenart etc.). Beachten Sie bitte, dass es verschiedene Beprobungszeiträume gibt: Winterrungen ab 01.01.2022 frühe Sommerungen ab 15.02.2022 späte Sommerungen ab 15.03.2022 Gerne können Sie uns mit dem Ziehen der Proben

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Jetzt an Nmin-Proben für den Herbst denken!

In den roten Gebieten sind Nmin-Proben zu Raps verpflichtend zu ziehen, wenn gedüngt werden soll. Für eine Düngung muss der Nmin-Wert (0-60 cm) unter 45 kg/ha liegen. Gerne können Sie uns mit dem Ziehen der Proben beauftragen und wir kommen mit unserem Fahrzeug zu Ihnen. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an Arianne Nehm (05032/801869).

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Rote Gebiete und DüV

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat auf ihrer Webseite einige Informationen zu den sog. „Roten Gebieten“ und der neuen Düngeverordnung zusammengestellt, die für Sie interessant sein könnten. Vorgaben in den roten und grünen Gebieten (Mit einer Videoanleitung zur Einsicht der eigenen Flächen im LEA-Portal) Düngung bei Frost, Schnee etc. Bodennahe Gülleausbringung Inhalte der Düngeverordnung vom 30.04.2020 Weitere

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