Beratung

Jetzt an Nmin-Proben für das Frühjahr denken!

In den roten Gebieten sind Nmin-Proben im Frühjahr verpflichtend zu ziehen. Sie müssen jedoch nicht jeden einzelnen Schlag beproben, sondern können Bewirtschaftungseinheiten bilden (nach Kultur, Bodenart etc.). Beachten Sie bitte, dass es verschiedene Beprobungszeiträume gibt: Winterrungen ab 01.01.2022 frühe Sommerungen ab 15.02.2022 späte Sommerungen ab 15.03.2022 Gerne können Sie uns mit dem Ziehen der Proben …

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Jetzt an Nmin-Proben für den Herbst denken!

In den roten Gebieten sind Nmin-Proben zu Raps verpflichtend zu ziehen, wenn gedüngt werden soll. Für eine Düngung muss der Nmin-Wert (0-60 cm) unter 45 kg/ha liegen. Gerne können Sie uns mit dem Ziehen der Proben beauftragen und wir kommen mit unserem Fahrzeug zu Ihnen. Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte an Arianne Nehm (05032/801869).

Rote Gebiete und DüV

Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hat auf ihrer Webseite einige Informationen zu den sog. „Roten Gebieten“ und der neuen Düngeverordnung zusammengestellt, die für Sie interessant sein könnten. Vorgaben in den roten und grünen Gebieten (Mit einer Videoanleitung zur Einsicht der eigenen Flächen im LEA-Portal) Düngung bei Frost, Schnee etc. Bodennahe Gülleausbringung Inhalte der Düngeverordnung vom 30.04.2020 Weitere …

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