In den roten Gebieten sind Nmin-Proben im Frühjahr verpflichtend zu ziehen.
Sie müssen jedoch nicht jeden einzelnen Schlag beproben, sondern können Bewirtschaftungseinheiten bilden (nach Kultur, Bodenart etc.).
Beachten Sie bitte, dass es verschiedene Beprobungszeiträume gibt:
- Winterrungen ab 01.01.2024
- frühe Sommerungen ab 15.02.2024
- späte Sommerungen ab 15.03.2024
Gerne können Sie uns mit dem Ziehen der Proben beauftragen und wir kommen mit unserem Fahrzeug zu Ihnen.
Es kann bei Bedarf auch gleichzeitig eine Untersuchung auf Grundnährstoffe erfolgen.