In den roten Gebieten sind Nmin-Proben im Frühjahr verpflichtend zu ziehen.
Sie müssen jedoch nicht jeden einzelnen Schlag beproben, sondern können Bewirtschaftungseinheiten bilden (nach Kultur, Bodenart etc.).
Beachten Sie bitte, dass es verschiedene Beprobungszeiträume gibt:
- Winterrungen ab 01.01.2022
- frühe Sommerungen ab 15.02.2022
- späte Sommerungen ab 15.03.2022
Gerne können Sie uns mit dem Ziehen der Proben beauftragen und wir kommen mit unserem Fahrzeug zu Ihnen.