Flächenvermessung

Die Ermittlung der tatsächlichen Flächengrößen verleiht Ihnen Sicherheit für den Antrag Agrarförderung. Der Auftraggeber oder ein Beauftragter des Auftraggebers muss bei der Vermessung anwesend sein.

Flächenaufmessungen können mit einer Genauigkeit von bis zu +/- 2 cm vorgenommen werden. Die Darstellung des Flächenaufmaßes erfolgt auf der amtl. Liegenschaftskarte bzw. der AK5 der LGLN. Die Flächengröße wird sowohl auf der Karte, als auch auf einem Messprotokoll ausgewiesen.

 

Grenzpunktbestimmung

Grenzpunktermittlungen können auf Grundlage der amtl. Liegenschaftskarte vorgenommen werden. Für Abweichungen durch fehlerhafte Liegenschaftskarten können wir keine Gewährleistungen übernehmen. Messgrundlage ist die digitale georeferenzierte Liegenschaftskarte und keine Koordinaten, daher besteht für das Ergebnis keine amtl. Anerkennung.

Ansprechpartner:

034A1034
Ralf Kronenberg

Bodenproben und Vermessung, Ansprechpartner Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI)
Tel.: 05032 8018-75
E-Mail:

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