Agrarantrag

Hilfe bei Antragstellung und Dokumenation

In 2019 wurde der Agrarantrag das erste Mal online in einem Portal der Landwirtschaftskammer erstellt. Jeder Antragssteller kann ab nun über seinen Zugangscode, der unverändert zu den Vorjahren ist, seine Flächen- bzw. Antragsdaten aus dem Vorjahr einsehen und diese auf die Daten des aktuellen Wirtschaftsjahres anpassen. Dazu müssen auch die Flächengrößen überprüft und ggf. überarbeitet werden.

 

Nach der vollständigen Bearbeitung des Sammelantrages wird dieser über das Portal an die zuständige Fachbehörde übermittelt. Abschließend wird vom System ein Datenbegleitschein generiert, der die erfolgreiche Datenübermittlung bestätigt und in Papierform an die entsprechende Dienststelle übersendet werden muss.

 

Sollten Sie Bedarf an entsprechender Begleitung bzw. Unterstützung bei der Bearbeitung des Sammelantrages haben, sprechen Sie uns einfach an. Wir stehen Ihnen gerne bei der Erstellung zur Seite.

ENNI, FANi, Stoffstrombilanz u.v.m.

Gerne sind wir Ihnen bei der Düngebedarfsermittlung, der Düngedokumentation und der Berechnung der 170 kg N-Obergrenze für Ihren Betrieb behilflich. Diese Daten müssen seit 2023 von jedem landwirtschaftlichen Betrieb in Niedersachsen über das Meldeportal ENNI der Landwirtschaftskammer gemeldet werden.

Seit 2023 sind alle landwirtschaftlichen Betriebe mit mehr als 20 ha LN oder Betriebe mit mehr als 50 GV verpflichtet eine Stoffstrombilanz zu erstellen. Auch dabei unterstützen wir Sie gerne.

Sie benötigen Hilfestellung bei der Fotodokumentation mit der FANi-App? Auch das ist kein Problem. Wir erledigen die Aufträge für Sie!

Sollten Sie Bedarf an entsprechender Begleitung bzw. Unterstützung haben, sprechen Sie uns einfach an. Wir stehen Ihnen gerne zur Seite.

Ansprechpartnerin:

034A1194
Christine Heins M. Sc. agr.

Vermittlung von Maschinen, Wirtschaftsdünger und Serodünger, Grüngutverwertung und Agrarantrag
Tel.: 05032 8018-64
E-Mail:

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