Die Düngebedarfsermittlung, die Dokumentation der Düngung und die betriebliche 170 kg N-Obergrenze für das Düngejahr 2025 müssen bis 31.03.2026 über das ENNI-Portal der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gemeldet werden.
Meldepflichtig sind alle Betriebe ab 15 ha, die mehr als 50 kg N/ha und Jahr, sowie mehr als 30 kg P2O5/ha und Jahr düngen.
Gerne sind wir Ihnen bei der Bearbeitung behilflich.
NEU: Wir sind Ihnen auch bei der Beantragung Ihrer Gewässerrandstreifen im Rahmen des Niedersächsischen Weges behilflich.
Außerdem stehen wir Ihnen auch beim Agrarantrag und der FANi-App zur Seite. Mehr erfahren Sie hier.

Tel.: 05032 8018-64
E-Mail: