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Gewässerrandstreifen & ENNI: Wir bieten Unterstützung

Die Düngebedarfsermittlung, die Dokumentation der Düngung und die betriebliche 170 kg N-Obergrenze für das Düngejahr 2025 müssen bis 31.03.2026 über das ENNI-Portal der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gemeldet werden.

Meldepflichtig sind alle Betriebe ab 15 ha, die mehr als 50 kg N/ha und Jahr, sowie mehr als 30 kg P2O5/ha und Jahr düngen.

Gerne sind wir Ihnen bei der Bearbeitung behilflich. 

NEU: Wir sind Ihnen auch bei der Beantragung Ihrer Gewässerrandstreifen im Rahmen des Niedersächsischen Weges behilflich.

Außerdem stehen wir Ihnen  auch beim Agrarantrag und der FANi-App zur Seite. Mehr erfahren Sie hier.

Kontakt:
Petra Becker
Petra Becker


Tel.: 
05032 8018-64
E-Mail: 

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