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ENNI-Meldefrist: Wir bieten Unterstützung

Die Düngebedarfsermittlung, die Dokumentation der Düngung und die betriebliche 170 kg N-Obergrenze für das Düngejahr 2024 müssen bis 31.03.2025 über das ENNI-Portal der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gemeldet werden.

Meldepflichtig sind alle Betriebe ab 15 ha, die mehr als 50 kg N/ha und Jahr, sowie mehr als 30 kg P2O5/ha und Jahr düngen.

Gerne sind wir Ihnen bei der Bearbeitung behilflich. In diesem Jahr mit Verstärkung durch eine neue Kollegin.

Melden Sie sich bei Bedarf gerne bei Christine Heins.

Wir stehen Ihnen nicht nut bei ENNI, sondern auch beim Agrarantrag, der Stoffstrombilanz und der FANi-App zur Seite. Mehr erfahren Sie hier.

Kontakt:
Agrarantrag, ENNI, FANi
Christine Heins


Tel.: 
05032 8018-64
E-Mail: 

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