Ab 1.1.25 gilt für GAP-Betriebe die „soziale Konditionalität“ und damit unter anderem die Pflicht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASI) vorweisen zu können. Dies betrifft Betriebe ab mindestens einem geringfügig beschäftigten Mitarbeiter.
Das heißt: Verstößt ein Betrieb gegen diese Auflage und hat keine FASI, droht eine Prämienkürzung!
Der Maschinenring bietet Ihnen die Übernahme dieser Arbeit in Zusammenarbeit mit dem Landesverband an. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit kommt auf Ihren Betrieb und erstellt individuell einen Ordner mit Gefährdungsbeurteilungen, Betriebsanweisungen und schult die Mitarbeiter.
Ganz unkompliziert und verlässlich! Mit uns sind Sie auf der sicheren Seite!